Hohe Anforderungen des BGH an Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
(Beschl. v. 06.07.2016, Az. XII ZB 61/16). Eine Vorsorgevollmacht und eine Patienten-verfügung müssen hiernach im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen konkret formuliert sein. Die Äußerung, „keine lebens-erhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, enthalte für sich genommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung, so der BGH am 06.07.2016. Es fehle die erforderliche Konkretisierung durch die Benennung bestimmter ärztlicher … Weiterlesen