Schenkungen zu Lebzeiten

Sie möchten Immobilien oder sonstiges Vermögen schon zu Lebzeiten an Ihre Angehörigen weitergeben?

Sie möchten Immobilien oder sonstiges Vermögen schon zu Lebzeiten an Ihre Angehörigen weitergeben? Dies kann beispielsweise aus steuerlichen Gründen oder zur Vermeidung von späteren Erbstreitigkeiten durchaus sinnvoll sein. Bei der Schenkung zu Lebzeiten, auch vorweggenommene Erbfolge genannt, sollten verschiedene Aspekte beachtet werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Interessenkonflikte zu vermeiden. Hierbei unterstütze und berate ich Sie gerne.

Im Rahmen einer umfassenden Beratung analysiere ich anhand Ihrer Angaben zunächst Ihre familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse. Anschließend stellen Sie mir Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich Ihrer Vermögensweitergabe dar. Erst dann erstellen wir gemeinsam ein Konzept und setzen Ihre Ziele rechtssicher und interessengerecht um.

Meine Beratungsschwerpunkte:

  • Lebzeitige Immobilienübertragung
  • Schenkungs- und Überlassungsverträge
  • Nießbrauchs- und Wohnrechtsvorbehalt
  • Rückforderungsrechte bei Störfällen
  • Erb- und Pflichtteilsverzicht
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten
  • Reduzierung von Pflichtteil
  • Anrechnungs- und Ausgleichsregelungen

Beispiel

Ein Mandant beabsichtigt bereits zu Lebzeiten seinen beiden Söhnen schenkungsweise Immobilien zu übertragen. Zugleich will er aber sich und seine Ehegattin bis zu deren beider Lebensenden finanziell versorgt wissen.

Im Rahmen einer umfassenden Analyse der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten werden für ihn und seine Söhne Überlassungsverträge konzipiert. Dadurch kann er zwei Immobilien steuergünstig an seine Kinder übertragen, sich aber gleichzeitig bestimmte Rechte vorbehalten, um seine Altersvorsorge zu sichern.