Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche

Sie fragen sich, ob Sie überhaupt Erbe geworden sind? Sie befinden sich in einer zerstrittenen Erbengemeinschaft? Sie wurden enterbt und möchten Ihre Rechte durchsetzen?

Sie fragen sich, ob Sie überhaupt Erbe geworden sind? Sie befinden sich in einer zerstrittenen Erbengemeinschaft? Sie wurden enterbt und möchten Ihre Rechte durchsetzen?

Die Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche birgt oftmals erhebliches Konfliktpotential. Nicht selten sind sich Angehörige verstorbener Personen gar nicht darüber im Klaren, ob sie überhaupt erbrechtliche Ansprüche besitzen, etwa dann, wenn sie enterbt wurden oder die Familienverhältnisse kompliziert sind. Auch kommt es in Erbengemeinschaften häufig zu Interessenkonflikten und Problemen, welche die Durchführung der Erbauseinandersetzung erheblich erschweren können.

Im Rahmen einer umfassenden Beratung stelle ich dar, welche Rechte Ihnen im konkreten Fall zustehen und welche rechtlichen Möglichkeiten sich hieraus für Sie ergeben. Zudem unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und begleite Sie bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

Meine Beratungsschwerpunkte:

  • Erbscheinsverfahren
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbausschlagung
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Ausgleichsansprüche
  • Grundbuchberichtigungen
  • Europäisches Nachlasszeugnis
  • Erbteilungsklage
  • Teilungsversteigerung

Beispiel

Ein Mandant befindet sich in einer Erbengemeinschaft und möchte wissen, wie das vorhandene Vermögen interessengerecht unter den Miterben verteilt werden kann. Nach eingehender Analyse des Sachverhalts erstellen wir gemeinsam unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte ein Konzept hinsichtlich der Erbauseinandersetzung und setzen dieses rechtssicher und interessengerecht um.

So können wir eine zeit- und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung und Teilungsversteigerung der Nachlassimmobilie verhindern und die Interessen aller Beteiligten der Erbengemeinschaft wahren.