Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Sie möchten für den Eintritt des Ernstfalls umfassend vorsorgen und eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht erstellen?

Um in persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit vorzusorgen, sollten Sie unbedingt die Erstellung einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht in Betracht ziehen.

Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht und mit der Erstellung einer Patientenverfügung können Sie bereits vor Eintritt des Ernstfalls durch individuelle Regelungen bestimmen, wie mit Ihnen verfahren werden soll, wenn Sie sich in bestimmten Situationen, beispielweise in Folge von Krankheit oder hohen Alters, nicht mehr selbst äußern können. In der Vorsorgevollmacht können Sie bereits festlegen, welche Personen in einem solchen Fall Entscheidungen über Ihre ärztlichen Behandlungen, Ihr Vermögen und sonstige rechtliche Angelegenheiten treffen dürfen. Die von Ihnen bevollmächtigte Person kann im Ernstfall sofort handeln und es muss nicht erst die gerichtliche Bestellung eines Betreuers abgewartet werden, wie es ohne Vorliegen einer Vorsorgevollmacht der Fall wäre.

Die Bedeutung einer rechtlich einwandfrei gestalteten Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Ernstfall ist nicht zu unterschätzen. Für die Wirksamkeit der Dokumente müssen viele Einzelheiten und Feinheiten ordnungsgemäß in den Verfügungen enthalten sein. Auch sollten Wertungswidersprüche zwischen einzelnen Festlegungen dringend vermieden werden und rechtssichere Formulierungen gewählt werden.

Bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung berate und unterstütze ich Sie mit entsprechender rechtlicher Expertise.