Vermögensnachfolge mit Auslandsbezug

Sie besitzen Immobilien im Ausland und wissen nicht, was damit nach Ihrem Ableben geschehen wird?

Sie besitzen Immobilien im Ausland und wissen nicht, was damit nach Ihrem Ableben geschehen wird?

Soll eine Immobilie im Ausland vererbt werden oder wird eine entsprechende Immobilie geerbt, ergeben sich nicht selten zahlreiche Fragen und Probleme. So werden die Erben häufig nicht nur mit sprachlichen, bürokratischen und rechtlichen Hürden konfrontiert, sondern müssen sich auch mit vielen weiteren Themen auseinandersetzen: Wird im Erbfall deutsches oder das jeweilige ausländische Recht angewendet? Welche formalen Besonderheiten gilt es in ausländischen Erbschaftsangelegenheiten zu beachten? Welche Stellen sind im Erbfall zuständig? In welchem Land und in welcher Höhe ist Erbschaftssteuer zu entrichten?

Um Probleme im Zusammenhang mit dem Erbe einer Immobilie im Ausland zu vermeiden, ist eine durchdachte und rechtlich einwandfreie Nachlassregelung von essentieller Bedeutung. Als Eigentümer/in einer Immobilie im Ausland ist es daher vorteilhaft, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen, was im Erbfall mit der Immobilie geschehen soll.

Auch für die Abwicklung einer bereits angefallenen Erbschaft mit Auslandsbezug ist die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt unerlässlich. Es gilt nicht nur, Konflikten vorzubeugen, sondern auch eine hohe Erbschaftsteuerbelastung zu vermeiden.

Sowohl bei der Regelung Ihres Nachlasses als auch bei der reibungslosen Abwicklung von Erbfällen im Zusammenhang mit Immobilien im Ausland berate ich Sie gerne.

Aufgrund meiner engen Zusammenarbeit mit spezialisierten Kollegen in Österreich, Spanien, Frankreich und den USA kann ich Sie bei der Realisierung Ihrer individuellen Wünsche optimal unterstützen.

Beispiel

Mein Mandant hat eine Immobilie auf Mallorca und verbringt seit seinem Eintritt in den Ruhestand jedes Jahr dort die Wintermonate. Er fragt sich, ob diese Immobilie im Falle seines Ablebens nach deutschem oder nach spanischem Recht vererbt wird und welche Vorkehrungen er zur Sicherung seines Nachlasses treffen muss. Nach gemeinsamer Analyse seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erarbeiten wir gemeinsam eine interessengerechte Lösung, welche rechtssicher und verbindlich in einem Testament festgelegt wird.