Rechtsanwältin und Fachanwältin Nazanin Reißler

  • 2004 bis 2011 Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und München
  • 2011 bis 2013 Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht München und in Los Angeles, USA
  • 2014 Zulassung zur Rechtsanwältin und Gründung der Anwaltskanzlei Reißler
  • 2015 Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs „Erbrecht und Vermögensnachfolge“
  • 2016 Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs „Handels- und Gesellschaftsrecht“
  • 2016 Erfolgreicher Abschluss der Prüfung zur zertifizierten Testamentsvollstreckerin (AGT)
  • 2017 Erwerb des Fachanwaltstitels „Fachanwältin für Erbrecht“

„Es ist nicht genug, die Gerechtigkeit auf seiner Seite zu haben, es ist entscheidend, stark genug zu sein, um sie zu verteidigen.“ Chaime Herzog

Nach meiner Geburt in München wuchs ich im Iran auf. Dort studierte ich Journalismus und absolvierte anschließend in Deutschland das Studium der Rechtswissenschaften. Sowohl während des Studiums, als auch des Referendardiensts absolvierte ich mehrere Praktika im juristischen Bereich im In- und Ausland, unter anderem in den Vereinigten Arabischen Emiraten und den USA, wobei ich jeweils in renommierten Wirtschaftskanzleien tätig war. Seit 2014 bin ich als selbstständige Rechtsanwältin tätig und erwarb im Jahr 2017 den Titel der Fachanwältin für Erbrecht. Im Jahr 2016 qualifizierte ich mich als Testamentsvollstreckerin (AGT).

Der Schwerpunkt meiner juristischen Tätigkeit liegt vor allem im Erb- und Immobilienrecht sowie der Unternehmensnachfolge.

Mein besonderes Interesse am Erbrecht entwickelte sich bereits während meines Rechtsreferendariats. Vor allem die Tatsache, dass es neben den vielschichtigen rechtlichen Fragestellungen im Erbrecht häufig um das Erreichen einer Streitbeilegung innerhalb der Familie aber auch Durchsetzung der gesetzlich vorgesehenen Rechte geht, welche oft zunächst unerreichbar erscheinen. Spannend finde ich vor allem, dass man durch die rechtzeitige individuelle Ausarbeitung von entsprechenden Strategien den Nachlass so gestalten kann, dass nicht nur der letzte Wille nach dem Ableben genauso durchgesetzt werden kann, sondern auch jahrelange Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen vorgebeugt werden können.

Sprachen

Neben Deutsch, Englisch und Spanisch beherrsche ich als Deutsch-Iranerin auch die persische Sprache.

Die Sprachen sind für mich viel mehr als ein bloßes Mittel, sich zu verständigen. Die Fähigkeit, in anderen Sprachen zu kommunizieren, ermöglicht den Austausch mit Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturen und verhilft Einem, immer wieder etwas Neues zu lernen.

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