Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Immobilien ab 2023 nach Änderung des Jahressteuergesetzes
Ab dem 01.01.2023 wird das Vererben sowie das Verschenken von Immobilien deutlich teurer. Von der Allgemeinheit weitgehend unbeachtet hat der Bundestag am 10.10.2022 einen Gesetzesentwurf eingebracht (BT-Drucks. Nr. 20/3870, https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw41-de-jahressteuergesetz-913030). Dieser sieht die Änderung der steuerlichen Bewertungsmaßstäbe von bebauten Grundstücken vor. Dies hat eine erhebliche Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer ab dem 01.01.2023 zur Folge. … Weiterlesen